Hausordnung

1. Schulweg

1.1 Als Auf- und Abgänge zum Schulhaus benützen die Schülerinnen und Schüler die dafür vorgesehenen Wege.

1.2 Für alle Vorkommnisse auf dem Schulweg sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

1.3 Die Benutzung von Fahrzeugen oder fahrzeugähnlichen Geräten (z. B. wie Fahrrädern, Mofas, Trottinetts usw.) auf dem Schulweg erfolgt auf eigene Gefahr.

1.4 Sämtliche Fahrzeuge und fahrzeugähnliche Geräte müssen draussen an den vorgesehenen Stellen ordentlich abgestellt werden. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

Empfehlungen der Schulleitung und der Lehrpersonen:

  • Wir empfehlen aus gesundheitsfördernden und sozialen Gründen, dass die Primarschülerinnen und Primarschüler den Schulweg zu Fuss zurücklegen.
  • Falls die Schülerinnen und Schüler mit einem Fahrzeug oder fahrzeugähnlichen Gerät zur Schule fahren, empfehlen wir das Tragen der nötigen Sicherheitsausrüstung.

2. Einlaufzeit

2.1 Die Schülerinnen und Schüler halten sich nur während ihrer persönlichen Unterrichtszeit im Schulhaus auf.

2.2 Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulhaus frühestens 10 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn.


3. Gebäuderegeln

3.1 Schulhaus allgemein

Schüler und Schülerinnen sind verantwortlich dafür,

3.1.1 dass Schuhe und Hausschuhe auf dem Schuhrost stehen und Jacken und Turnsäcke an den Kleiderhaken hängen.

3.1.2 dass sie in den Klassenzimmern Hausschuhe tragen.

3.1.3 dass es in den Gängen ruhig ist.

3.1.4 dass sie ihr Schulmaterial und die Einrichtungen der Schulanlage sorgfältig behandeln.

3.1.5 dass keine Gegenstände in den Gängen sowie auch im Schulzimmer herumgeworfen werden.

3.1.6. dass sie jeweils vor den Ferien die Garderoben räumen.

3.1.7 dass sie sich in den ihnen zugewiesenen Klassenzimmern aufhalten.


3.2 Turnhalle / Garderobe

3.2.1 Die Schülerinnen und Schüler benützen die ihnen zugewiesenen Garderoben. Die Garderobe ist in Trocken- und Nasszone unterteilt. Die Nasszone ist Barfusszone.

3.2.2 Schüler und Schülerinnen tragen in der Turnhalle geeignete Hallenschuhe (helle Sohlen).

3.2.3 Für das Turnen im Freien braucht es separate Aussenturnschuhe, die nur draussen verwendet werden.

3.2.4 Turngeräte und Spielmaterial werden aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht der Lehrperson benützt.


3.3 Schwimmhalle

3.3.1 Die Schülerinnen und Schüler betreten die Halle nur in Begleitung einer Lehrperson.

3.3.2 Die Schwimmhalle soll nur barfuss oder mit Badeschuhen betreten werden.

3.3.3 In der Schwimmhalle darf aus Sicherheitsgründen nicht gerannt werden.

3.3.4 Vor dem Schwimmen ist Duschen obligatorisch.


3.4 Vergessenes

3.4.1 Vergessene Kleider, Schuhe, Badtücher, etc. werden an der Garderobe vor der Turnhalle für eine gewisse Zeit deponiert und können dort abgeholt werden. Schmuck, Uhren, Brillen, Schlüssel, etc. werden in einem separaten Raum aufbewahrt. Bitte beim Hauswart melden.


4. Pausenplatz

4.1 Pausenplatz allgemein

4.1.1 Während den offiziellen Unterrichtszeiten (07:00 – 17:00 Uhr) ist es verboten mit Fahrzeugen oder fahrzeugähnlichen Geräten den Schulhof/Pausenplatz zu befahren.


4.1 Unterrichtspausen

4.1.1 Während der grossen Pause ist die für die Pausenaufsicht zuständige Lehrperson Ansprechsperson für Schülerinnen und Schüler. Diese wenden sich bei Problemen/Streitigkeiten an sie. Der Hausabwart ist ebenfalls weisungsberechtigt.

4.1.2 Die Schülerinnen und Schüler verbringen die grosse Pause immer draussen. Als Pausenareal gilt das flache Gebiet des Schulhausplatzes, der Zugang und das Gebiet rund um den Seilzug. Kein Pausenareal sind die Bereiche hinter dem Gerätehaus, um den Veloständer, die Treppe, die Aussenborde und auf den Flachdächern. Die Flachdächer dürfen generell nicht betreten werden.

4.1.3 Die Spielkiste wird durch die Kindergärtnerin verwaltet. Ihr Inhalt gehört grundsätzlich dem Kindergarten und soll bei Gebrauch sorgfältig behandelt werden.

4.1.4 Das Pausenareal darf nur mit Erlaubnis der für die Klasse zuständige Lehrperson verlassen werden.

4.1.5 Die Toiletten müssen möglichst zu Beginn der Pause aufgesucht werden, ansonsten dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulhaus während der grossen Pause nicht betreten. Sie warten auch nicht aufeinander vor und in den Toilettenräumen.

4.1.6 Im Winter dürfen Schneebälle nur auf dem roten Platz geworfen werden. Der Rest des Areals bleibt schneeballfrei.

4.1.7 Die Grünanlagen und der Spielplatz werden ab und zu wetterbedingt gesperrt sein. Die Schülerinnen und Schüler können sich an der Ampel beim Lehrerzimmer orientieren: Bei grüner Ampel dürfen die Rasenflächen und der Spielplatz betreten werden und bei roter Ampel sind die Rasenflächen und der Spielplatz gesperrt.


4.2 Sauberkeit

4.2.1 Der Abfall gehört in die vorgesehenen Abfalleimer / PET-Sammlung.

4.2.2 Einmal pro Woche ist eine Klasse für die Pausenplatzreinigung („Fötzeli-Tour“) zuständig.


5. Verschiedenes

5.1 Süssgetränke

Süssgetränke sollen nur ausserhalb des Schulgebäudes getrunken werden.


5.2 Suchtmittel

5.2.1 Der Konsum von Drogen und Suchtmitteln (insbesondere Rauchen, Energiedrinks und Alkohol) sind auf dem Schulareal, im Schulgebäude und in der näheren Umgebung (siehe Fotografie mit rot markierter Grenze) der Schulanlage untersagt. Dies gilt an Schultagen in der Zeit von 07:00 bis 17:00.


5.3 Gefährliche Gegenstände

5.3.1 Gefährliche Gegenstände wie Gotcha-Waffe, Pfefferspray, Messer, etc. sind aufdem Schulweg, und dem Schulareal verboten.


5.4 Elektronische Geräte

5.4.1 Für Schülerinnen und Schüler ist das Benutzen von mitgebrachten Mobiltelefonen sowie elektronischen Geräten (iPod, MP3-Player,etc) im Schulgebäude und während der Unterrichtszeiten verboten.

5.4.2 Bei Verlust, Beschädigung und anderen Mängeln der Geräte, lehnt die Schule jegliche Haftung ab.

Wir empfehlen, die erwähnten Geräte zu Hause zu lassen.

In Kraft getreten am 9. Februar 2004. Geändert im August 2009, geändert im August 2013, geändert im April 2016